Tel.: +49 911 · 9566630 | Mail: sekretariat@alchimedus.com

Überbrückungshilfe III / III Plus: Mehr als 40 Unternehmen in 6 Monaten

Beitrag teilen

In den letzten 6 Monaten konnten über 40 Unternehmen bezüglich des Themas Überbrückungshilfe III / III Plus beraten werden. Auf Basis der Beratung konnten die als Nachweis benötigten Konzepte erstellt und die Fördermittel beantragt werden.

Unternehmen, die in die Rahmenrichtlinie der Überbrückungshilfe III / III Plus fallen, erhalten einen Zuschuss, d. h. eine Anrechnung der Kosten bei der Errechnung des Überbrückungsgeldes in Höhe von 40 % bis 90 %. Dies gilt für durch Corona vom Umsatzrückgang betroffene Unternehmen und umfasst neben Hygienemaßnahmen sowie baulichen Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen zur Umsetzung der Hygienekonzepte auch Digitalisierungsmaßnahmen wie Online-Shops, Verwaltung von Eintrittskosten auf Web-Plattformen etc.

Sascha Kugler Unternehmensberatung
Mitglied des Businessconsultingnetwork
Schlegelstr. 7
90491 Nürnberg
www.saschakugler.de

„Die Förderhöhe für das einzelne Unternehmen bemisst sich nach den Umsatzeinbrüchen der Fördermonate im Verhältnis zu den jeweiligen Vergleichsmonaten im Jahr 2019. Kleine und Kleinstunternehmen sowie Soloselbstständige oder selbstständige Angehörige der freien Berufe können wahlweise den jeweiligen monatlichen Durchschnitt des Jahresumsatzes 2019 zum Vergleich heranziehen:

  • Umsatzeinbruch mehr als 70 Prozent: Es werden bis zu 100 Prozent der monatlichen Fixkosten erstattet.
  • Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent – 70 Prozent: Es werden bis zu 60 Prozent der monatlichen Fixkosten erstattet.
  • Umsatzeinbruch zwischen 30 Prozent – 50 Prozent: Es werden bis zu 40 Prozent der monatlichen Fixkosten erstattet.“

(https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Ueberbruckeungshilfe-III-Plus/ueberbrueckungshilfe-lll-plus.html)

Anfang September wurde die Überbrückungshilfe III Plus von der Bundesregierung bis Ende 2021 verlängert. Wir stehen weiterhin zur Verfügung Sie und Ihr Unternehmen bei der Beantragung der Überbrückungshilfe III Plus zu beraten und zu unterstützen.

Weitere Informationen zu unseren Beratungsthemen finden Sie unter www.saschakugler.de.

Beitrag wurde erstellt von Sascha Kugler.

Mehr entdecken